Die ordnungsgemäße Nutzung des Aquapark Istralandia ist in kroatischer und englischer Sprache verfügbar und deutlich am Eingang des Aquaparks ausgehängt.
Mit dem Kauf eines Tickets und dem Betreten des Parks ist der Besucher verpflichtet, sich mit allen Bestimmungen dieser Parkordnung vertraut zu machen und die Verhaltensregeln sowie Vorschriften vollständig zu akzeptieren.
Der Besucher bestätigt, sich bewusst zu sein, dass die Nutzung aller Dienstleistungen und Attraktionen des Aquaparks ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung erfolgt, einschließlich der möglichen Folgen bei Verstößen gegen diese Ordnung.
Die Parkleitung übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen und/oder Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten, riskantes Verhalten, Nichteinhaltung von Einschränkungen, Warnungen und Verhaltensregeln und/oder durch Alkohol verursacht werden.
Der Besucher ist verpflichtet, alle Hinweise auf Attraktionen und Informationstafeln sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parks zu beachten (aktuelle Anweisungen haben Vorrang vor allgemeinen Regeln) sowie allen Anweisungen des Parkpersonals Folge zu leisten.
Besucher, die auch nach einer Verwarnung die Bestimmungen dieser Ordnung nicht einhalten oder den Anweisungen des Personals nicht folgen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises aus dem Park verwiesen werden.
Das Parkpersonal ist berechtigt, bei berechtigtem Anlass die Unterstützung der Polizei oder Sicherheitskräfte anzufordern.
Jeder Besucher ist verpflichtet, entstandene Schäden an Parkeinrichtungen oder Eigentum anderer Besucher vollständig zu ersetzen.
Die Parkleitung behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten aufgrund unvorhersehbarer Wetterbedingungen (Regen, Sturm, Wind, Dunkelheit, Nebel, schlechte Sicht usw.) oder aus technischen Gründen zu ändern. Außerdem kann die Nutzung einzelner Attraktionen eingeschränkt werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Bestimmte Bereiche des Parks werden zum Schutz des Eigentums und zur Verhinderung von Straftaten videoüberwacht.
Die Parkleitung empfiehlt nicht, Wertsachen oder größere Geldbeträge mitzubringen. Falls Besucher dies dennoch tun, stehen Schließfächer zur Verfügung, jedoch ohne Haftung für Verlust oder Diebstahl.
Der Besucher ist selbst für das sichere Verschließen des Schließfachs verantwortlich. Die Parkleitung übernimmt keine Haftung für Verluste oder Diebstahl.
Nicht geleerte Schließfächer nach Betriebsschluss werden vom Personal geöffnet; der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
Der Besucher kann sein Fahrzeug auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf eigene Gefahr abstellen. Die Parkleitung übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl, Schäden oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
Öffnungszeiten und Eintritt in den Aquapark
Die Öffnungszeiten des Aquaparks sind täglich von 10:00 bis 17:00 Uhr oder von 10:00 bis 18:00 Uhr.
Der Eintritt ist nur während der Öffnungszeiten und mit gültigem Ticket möglich. Der Ticketkauf und Eintritt ist spätestens eine Stunde vor Schließung möglich. Das Ticket gilt für einen Tag und berechtigt zu einem einmaligen Eintritt.
Kinder unter 14 Jahren dürfen den Aquapark nur in Begleitung eines Elternteils oder einer volljährigen Person (über 18 Jahre) betreten und auf eigene Verantwortung.
Besucher, die sich nicht selbstständig bewegen, an- oder ausziehen, duschen oder die Hygieneschleuse ohne Hilfe durchqueren können, sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen dürfen den Aquapark nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
Schwangeren, Personen mit Herzproblemen sowie Personen mit Rücken- oder Wirbelsäulenproblemen wird von der Nutzung der Pools, Rutschen und Attraktionen abgeraten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Parkleitung kann den Einlass vorübergehend stoppen, wenn die maximale Kapazität erreicht ist oder wenn Besucher den Betrieb stören oder gegen die Parkordnung verstoßen.
Der Zutritt kann außerdem verweigert werden in folgenden Fällen:
- Personen mit ansteckenden Krankheiten (im Zweifelsfall kann ein ärztliches Attest verlangt werden), offenen Wunden, Hautkrankheiten, Parasiten oder anderen Zuständen, die andere gefährden könnten
- Personen mit Fieber, Husten oder infektiösen Erkrankungen
- Personen mit sichtbaren Verbänden oder schmutziger Kleidung
- Personen, die die Anlagen zu kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung nutzen wollen
- Personen unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem Rauschmitteleinfluss
Besucher dürfen Hunde mitbringen, sofern diese in speziell vorgesehenen Hundeboxen im separaten Bereich des Parks untergebracht werden (mit Zustimmung des Besitzers). Es fällt eine zusätzliche Gebühr an, Reservierungen sind nicht möglich, und die Anzahl der Boxen ist begrenzt.
Sonnenliegen und Sonnenschirme sind gegen Aufpreis erhältlich. Ein Set besteht aus 2 Sonnenliegen und 1 Sonnenschirm, eine Familien-Cabana (für bis zu 8 Personen) sowie eine VIP-Sonnenliege im Pavillon (für max. 2 Personen). Reservierungen im Voraus sind nicht möglich.
Besucher können ein „Cashless“-Armband für bargeldloses Bezahlen im Park nutzen. Dafür wird eine Kaution erhoben. Nicht verbrauchte Beträge werden bei Rückgabe des Armbands erstattet.
Wichtige Informationen zur Nutzung der Pools und Rutschen
Beim Benutzen der Pools müssen die Besucher einen sauberen Badeanzug tragen (Baden ist nur in Badebekleidung erlaubt; Kinder bis 3 Jahre dürfen wasserdichte Windeln tragen) und sind verpflichtet, eine Dusche zu benutzen sowie eine Hygieneschleuse zu durchqueren.
Die Besucher dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen umziehen und anziehen: in Umkleidekabinen oder im Außenbereich der Umkleiden.
Es ist verboten, elektrische Geräte sowie Glasverpackungen oder andere Glasgegenstände (Becher, Flaschen) in die Bereiche in der Nähe der Pools mitzubringen.
Nichtschwimmer dürfen den Wellenpool nicht benutzen.
Nichtschwimmer dürfen nur in dafür vorgesehenen Nichtschwimmerbecken (oder -bereichen) und ausschließlich auf eigene Verantwortung sowie in Begleitung eines erwachsenen Schwimmers baden.
Jeder Besucher ist verpflichtet, die Anweisungen zur Nutzung der Rutschen zu befolgen, die vorgesehenen Zugänge und Wege zu benutzen, alle Hinweise und Warnungen zu beachten sowie den Anweisungen des Aquapark-Personals zur Nutzung der Rutschen und Attraktionen mit größter Vorsicht zu folgen.
Aus Sicherheitsgründen ist die Kapazität aller Attraktionen im Aquapark durch die Vorgaben der Hersteller begrenzt.
Die Parkleitung garantiert nicht die Nutzung aller Attraktionen oder eine unbegrenzte Anzahl von Wiederholungen ohne Wartezeiten.
Es darf jeweils nur eine Person gleichzeitig die Rutsche benutzen und nur nach Freigabe durch das Personal oder bei grünem Licht an der Ampel der Rutsche. Der Besucher ist verpflichtet, vor dem Start die richtige Position zu prüfen und das Becken nach der Landung so schnell wie möglich zu verlassen, um Kollisionen oder Verletzungen zu vermeiden.
Die Nutzungsmöglichkeiten der Attraktionen für Kinder sind auf den Hinweistafeln an jeder einzelnen Attraktion klar angegeben und müssen strikt eingehalten werden.
Wenn ein Besucher eine Brille trägt, muss diese mit einem Gummiband gesichert werden, um Bruch oder Verletzungen zu vermeiden.
Um Verletzungen beim Rutschen zu vermeiden, ist es verboten, Gegenstände aus Metall, Holz, Glas oder Kunststoff mitzuführen. Bei Nichteinhaltung kann der Benutzer für entstandene Schäden voll haftbar gemacht werden.
Verbote, die Besucher einhalten müssen
Im Aquapark ist es ausdrücklich verboten:
- das Mitbringen alkoholischer Getränke (das Personal hat das Recht, Taschen beim Eintritt zu kontrollieren) sowie Glas- oder Metallverpackungen
- Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher bestimmt sind, sowie Umkleiden und Duschen des anderen Geschlechts oder aus Sicherheitsgründen gesperrte Bereiche
- Tauchen in Pools ohne Aufsicht von Rettungsschwimmern oder ohne organisierte Tauchkurse unter Anleitung
- das Mitführen von Gegenständen, die nicht für das Schwimmen bestimmt sind (einschließlich Flossen und Tauchausrüstung), sofern die Parkleitung nichts anderes festgelegt hat
- Springen in Pools, Schreien, Pfeifen, unnötigen Lärm verursachen, auf Wegen laufen (Rutschgefahr), von Rutschen oder gefährlichen Stellen springen, gegenseitiges Untertauchen, körperliche Belästigung von Besuchern, Rettungskräften und Mitarbeitern sowie jede Gefährdung anderer
- Spucken, Urinieren in Pools, Müll wegwerfen oder die Anlage verschmutzen
- unbefugte Nutzung von Rettungs-, Erste-Hilfe- oder Feuerlöschgeräten
- absichtliche Beschädigung, Versetzen, Verschmutzung oder Entfernung von Ausstattung, Liegen oder Markierungen
- das Mitführen scharfer oder zerbrechlicher Gegenstände
- Verzehr von Speisen und Getränken in Pools oder nicht dafür vorgesehenen Bereichen (bei Verstoß kann der Besucher ohne Rückerstattung ausgeschlossen werden)
- Fotografieren oder Filmen von Besuchern ohne deren Zustimmung oder ohne Zustimmung der Parkleitung gemäß DSGVO
- Nutzung der Rutschen mit Schmuck (Ringe, Ketten, Uhren usw.) oder Badebekleidung mit Reißverschlüssen, Nieten, Schnallen oder Bändern
- Mitführen und Benutzen von Waffen jeglicher Art
- Verhalten im Badebereich, das gegen diese Parkordnung verstößt
- Verwendung von Hygieneprodukten in den Pools
- Nutzung von Pfeifen oder ähnlichen akustischen Signalen, die Rettungs- oder Sicherheitsdienste stören könnten